Stadt Köln erhöht Schutzniveau für die Karnevalstage
Die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, daß die Kommunen an den Karnevalstagen sogenannte „Brauchtumszonen“ ausweisen können – Bereiche, in denen durch das brauchtumsbedingte Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen von erhöhten Infektionsrisiken auszugehen ist. Innerhalb dieser Zonen ist das Verweilen im öffentlichen Raum „zum Zwecke des geselligen Zusammenseins“ nur unter 2G-plus-Voraussetzungen zulässig. Dies bedeutet, daß Menschen in diesen Bereichen geimpft und getestet sein müssen. Durch den Nachweis einer Booster-Impfung kann ein tagesaktueller Test ersetzt werden.
Die Stadt Köln wird vom 24. Februar bis 1. März 2022 das gesamte Stadtgebiet als Brauchtumszone ausweisen.
Stadtdirektorin Andrea Blome unterstreicht:
„Dies bedeutet ausdrücklich nicht, daß wir eine Partyzone schaffen oder die Menschen dazu animieren möchten, in unsere Stadt zu kommen und zu feiern! Unser Ziel ist ein geschützter Raum mit hohen Vorsichtsmaßnahmen, in dem das Feiern in gewissem Rahmen ermöglicht wird. Aber in Köln ist Karneval ein dezentrales Fest und nicht wie vielleicht in anderen Städten auf wenige Hotspots beschränkt. Die Kölner feiern insbesondere in ihren Veedeln und damit im gesamten Stadtgebiet.“
Die Stadtdirektorin appelliert:
„Wer hierher kommt, um Karneval zu feiern, sollte den aktuellen negativen Test schon in der Tasche haben, denn die Kölner Testkapazitäten sind begrenzt. Das Ordnungsamt wird im ganzen Stadtgebiet stichprobenartig kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden.“
Andrea Blome unterstreicht:
„Wir setzen darauf, dass die Menschen auch an Karneval 2022 in großer Eigenverantwortung handeln werden.“
Oberbürgermeisterin Henriette Reker zeigt sich zufrieden, daß das Land mit der neuen Coronaschutzverordnung nun Planungssicherheit geschaffen hat. Sie betont:
„Wir werden nicht so feiern können, wie wir das in Köln gewohnt sind, aber es ist nun mehr möglich als im letzten Jahr, als der Karneval geprägt war von strengen Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperre und Lockdown und als erst wenige Menschen geimpft und damit vor einem schweren Verlauf geschützt waren. Seitdem sind wir in der Bewältigung der Pandemie viele Schritte vorangekommen, aber sie ist noch nicht vorbei. Nach wie vor gilt es, Ansteckungen zu vermeiden, um diejenigen, die auch geimpft ein höheres Risiko haben, schwer zu erkranken, zu schützen und unser Gesundheitssystem mit all seinen Akteur nicht noch mehr zu belasten.
Die Coronaschutzverordnung sieht vor, daß in den Brauchtumszonen Veranstaltungen ohne Personenbegrenzungen untersagt sind, insbesondere karnevalistische Umzüge. Der Rosenmontagszug kann daher, wie auch schon im vergangenen Jahr, nicht stattfinden. Gleiches gilt für die Umzüge in den einzelnen Stadtteilen. Karnevalsfeiern in der Gastronomie sind erlaubt, allerdings gilt in Innenräumen eine weitere Verschärfung: Das „Boostern“ ersetzt dort nicht einen tagesaktuellen Test. Alle, die in einer Kneipe Karneval feiern möchten, müssen sowohl geimpft als auch tagesaktuell getestet sein.
Quelle: Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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