Stadt ordnet LKW-Verbot für die Kölner Innenstadt an
Auf Antrag der Polizei Köln ordnet die Stadt Köln ein Fahrverbot für den morgigen Rosenmontag, 28. Februar 2022, von 0.00 bis 24.00 Uhr in der Innenstadt an. In diesem Zeitraum ist das Fahren von Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen untersagt.
Betroffen sind die folgenden Innenstadtstraßen: Goldgasse – Maximinenstraße – Turiner Straße – Ursulastraße – Victoriastraße – Kyotostraße – Kümpchenshof – Hansaring – Kaiser-Wilhelm-Ring – Hohenzollernring – Habsburgerring – Hohenstaufenring – Salierring – Sachsenring – Karolingerring – Merowingerstraße – Rolandstraße – Teutoburger Straße – Trajanstraße – Ubierring – Am Bayenturm – Bayenstraße – Holzmarkt – Am Leystapel – Konrad-Adenauer-Ufer – Rheinuferstraße sowie die Zufahrten über die Deutzer Brücke und Severinsbrücke vom Rechtsrheinischen ins Linksrheinische.
Grund ist die kurzfristig angemeldete Versammlung „Kölner Karneval für Frieden in Europa“, die vom Festkomitee Kölner Karneval veranstaltet wird und zu der 30.000 oder mehr Teilnehmende erwartet werden. Das Freihalten des Weges ist für den Versammlungszug erforderlich. Der vormittägliche Lieferverkehr würde zu immensen Störungen und für Verzögerungen im Ablauf des Friedenszuges führen. Vorbereitende Maßnahmen wie Parkverbotszonen konnten in der Kürze der Zeit nicht umgesetzt werden.
Gegen eine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen aus Gewerbe treibenden Gründen bestehen außerhalb der Aufstellbereichs, des Versammlungsweges und des Auflösungsbereichs grundsätzlich keine Einwände.
Quelle: Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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