Auch im privaten Raum strikte Kontaktbeschränkungen
Der Krisenstab der Stadt Köln hat heute weitere Maßnahmen beschlossen. Sie resultieren aus den Beratungen im Rahmen der Expertenkonferenz von vergangener Woche und sind eine Reaktion auf die heute stark angestiegene Sieben-Tage-Inzidenz. Die aktuelle Coronaschutzverordnung sieht vor, daß Städte, die zwar unter einer Inzidenz von 200 liegen, aber derzeit nicht davon ausgehen, ohne weitere Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 unter eine Inzidenz von 50 zu kommen, entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen. Alle Verschärfungen gelten ab Samstag, 6. Februar 2021.
Die in der Coronaschutzverordnung enthaltene Regelung zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum überträgt die Stadt Köln per Allgemeinverfügung auch auf den privaten Raum. Damit gilt auch dort: es dürfen sich maximal ein Haushalt und eine weitere Person treffen.
Dort, wo ausnahmsweise im Berufsleben oder wegen ausnahmsweise zulässiger Versammlungen mehr als zehn Personen zusammentreffen können, wird von der Stadt empfohlen, daß diese Zusammenkünfte auf fünf Personen begrenzt werden und dasß, wenn mehr als fünf Personen teilnehmen sollen, ein Schnelltest durchgeführt wird.
Alkoholverbot an allen Karnevalstagen
Der Krisenstab hat für alle Karnevalstage ein Alkoholverbot beschlossen. Vom 11. Februar 2021 (Weiberfastnacht), 6.00 Uhr, bis 17. Februar 2021 (Aschermittwoch), 6.00 Uhr, ist es im gesamten Stadtgebiet verboten, im öffentlichen Raum alkoholische Getränke zu konsumieren. Am 11. Februar 2021 (Weiberfastnacht) gilt ganztägig, am 12. Februar 2021 (Karnevalsfreitag), am 13. Februar 2021 (Karnevalssamstag) und am 15. Februar 2021 (Rosenmontag) jeweils ab 14.00 Uhr an folgenden Orten ein Abgabeverbot für alkoholische Getränke: Altstadt, Stadtgarten und Umgebung, Brüsseler Platz und Umgebungsstraßen, Schaafenstraße und Umgebung, Zülpicher Viertel, Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch. Auch wenn dieses Jahr keine offiziellen Karnevalsveranstaltungen stattfinden und die Gastronomie geschlossen ist, muß damit gerechnet werden, daß Karnevalisten vor allem im Bereich der bekannten Hotspots feiern werden. Das Ziel des Alkoholkonsum- und -abgabeverbotes ist es, Ansammlungen von Personen im Stadtgebiet zu verhindern oder wieder zu zerstreuen, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass die Hemmschwelle sinkt, die nach der Coronaschutzverordnung weiterhin zu befolgenden Vorgaben einzuhalten.
Erweiterte Maskenpflicht im Umkreis von Schulen
Ab sofort gilt, daß alle Besucherinnen und Besucher einer Schule im Umkreis mit einem Radius von 150 Meter um diese Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Hierzu gehören alle Schülerinnen und Schüler, alle in der Schule Beschäftigten und alle, die jemanden zur Schule begleiten, dort abholen oder die Schule aus anderen Gründen aufsuchen.
Gemeinsam mit der Polizei und den Kölner Verkehrs-Betrieben wird der Ordnungsdienst im Rahmen von Schwerpunktaktionen die Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum und im ÖPNV durchsetzen.
Testoffensive in Unterkünften für Geflüchtete
Die Stadt Köln wird ihr Biomonitoring auf Unterkünfte für Geflüchtete ausweiten und regelmäßig PCR-Testungen für alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende anbieten.
Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen zum Corona-Virus in Köln Begriffserklärungen zum Corona-Virus
Quelle: Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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