In den vergangenen Jahren erarbeiteten das Umweltschutzamt und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln und das Festkomitee Kölner Karneval e.V. viele Verbesserungen für die Pferde im Rosenmontagszug. Dabei wurden wissenschaftliche Erkenntnisse und Untersuchungen berücksichtigt.
Tierärztinnen und Tierärzte des Umweltschutzamtes und Verbraucherschutzamtes entnehmen auch beim diesjährigen Rosenmontagszug stichprobenartig mindestens 50 Blutproben von den Pferden. Die Blutproben werden auf unerlaubt eingesetzte Beruhigungsmittel überprüft.
Veterinärinnen und Veterinäre führen ihre Inspektionen an den verschiedenen Aufstellorten während des Zuges und im Anschluß an den Umzug durch. Während des Rosenmontagzugs 2018 gab es unter den 48 entnommenen Blutproben ein positives Ergebnis.
Das Umweltschutzamt und Verbraucherschutzamt erarbeitete bereits im April 2017 einen 10-Punkte-Plan, den das Festkomitee in seine Richtlinien aufnahm.
Folgende Voraussetzungen für die Teilnahme von Pferden am Rosenmontagszug wurden gemeinsam erarbeitet:
Aufgrund der Wetterverhältnisse nahmen 2019 keine Pferde am Zug teil.
Im Jahr 2020 wurde einvernehmlich das Verhältnis von Reitergewicht zum Pferdegewicht neu geregelt. Das Gewicht der Reiterinnen und Reiter (inklusive Sattel) darf maximal 20 Prozent des Pferdegewichtes haben. Auch die Zuglast der Kutschpferde und deren Belastung unter den Bedingungen des Rosenmontagszuges liegen im Fokus der laufenden Gespräche zwischen dem Festkomitee und der Stadtverwaltung.
Für das Jahr 2021 soll eine einheitliche Prüfung für den Einsatz von Pferden bei Brauchtumsveranstaltungen erarbeitet werden, die die Pferde speziell und explizit auf diese Anforderung, auch von einem Rosenmontagszug, vorbereitet.
Quelle: Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen nach den Regeln der EU-DSGVO und stimmen Sie diesen bitte zu. Hier finden Sie unsere Datenschutzbestimmungen!