An den „tollen Tagen“ des Straßenkarnevals vom 28. Februar bis 5. März 2019 werden wieder mehr als eine Million Jecke durch Köln ziehen – und damit auch auf die Straßen. Bereits an Weiberfastnacht, 28. Februar 2019, müssen Sie in vielen Stadtteilen ab zirka 7.00 Uhr mit Beeinträchtigungen des Verkehrs und Sperrmaßnahmen rechnen.
Es wird abgeschleppt!
Bitte denken Sie daran, daß an allen Tagen auch in den Stadtteilen närrischer Ausnahmezustand herrscht: Dort müssen Sie damit rechnen, daß Sie bei Karnevalsumzügen mit Ihrem Auto nicht durchkommen. Und wichtig: Um den Karnevalsumzügen freie Fahrt zu ermöglichen, werden geparkte Fahrzeuge und auch Fahrräder entlang der Zugstrecken abgeschleppt!
Fahrverbot für Lastkraftwagen
An Weiberdonnerstag, 28. Februar 2019, Karnevalssonntag und Rosenmontag, 3. und 4. März 2019, gilt für Lastkraftwagen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen ganztägig ein Fahrverbot in der Innenstadt. Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot können Sie bis Mittwoch, 27. Februar, 12.00 Uhr, beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, beantragen.
Fahrverbot für Lastkraftwagen an Karneval in der Innenstadt
Karnevalsfahrplan
Um die Karnevalstage unbefangen feiern zu können, sollten Sie Ihr Auto lieber zu Hause lassen. Mit der KVB und dem VRS kommen Sie problemlos und stressfrei ins närrische Treiben … und vor allen Dingen: sicher wieder nach Hause! Während der tollen Tage werden zusätzliche Busse und Bahnen eingesetzt. Teilweise werden Linien vorübergehend geändert wegen der Karnevalsumzüge, die in zahlreichen Stadtteilen stattfinden.
Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Verkehrssituation in der Innenstadt haben: Telefon +49 (0) 2 21/2 21-2 70 00. Aktuelle Verkehrsinformationen finden Sie auch im Verkehrskalender.
Quelle: Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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