Stadt Köln: Keine Drohnen am 11.11.

Allgemeinverfügung: Das Mitführen der Fluggeräte ist am Elften im Elften verboten

Am Elften im Elften 2025 ist das Mitführen von Drohnen nicht erlaubt. In Absprache mit der Polizei hat die Stadt Köln deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen. Das Mitführverbot gilt der Gefahrenabwehr und dem Schutz der Feiernden. Es gilt am 11. November 2025 von 6.00 bis 2.00 Uhr des Folgetags in den sogenannten Feier-Hotspots, also auch in der Altstadt-Nord, der Südstadt und dem Zülpicher Viertel.

Unter Keine Drohnen am 11.11. (Allgemeinverfügung) können die Einzelheiten (konkrete Örtlichkeiten, Bereiche und Zeiten etc.) abgerufen werden.

Quelle: Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit