Stadt Köln: Sicher feiern am 11. im 11.
Stadt trifft letzte Vorbereitungen für die Sessionseröffnung
Am Dienstag, 11. November 2025, werden in Köln Tausende Jecke den Beginn der fünften Jahreszeit feiern – viele von ihnen auf Straßen und Plätzen überall in der Stadt. Die Stadt Köln setzt ein umfassendes, mit der Polizei, den Kölner Verkehrs-Betrieben und allen anderen relevanten Akteuren abgestimmtes Sperr- und Sicherheitskonzept um, um die Feiernden zu schützen und im Bereich der Karnevals-Hotspots bestmöglich die Interessen der Anwohner zu wahren. Am „Elften im Elften“ wird im Stadthaus ein Koordinierungsstab tagen, in dem neben der Stadtverwaltung und ihrem Dienstleister die Landes- und Bundespolizei, die Kölner Verkehrs-Betriebe, die Abfallwirtschaftsbetriebe und der Veranstalter der Eröffnungsveranstaltung in der Altstadt vertreten sind.
Ordnungsamtsleiter Ralf Mayer:
Gemeinsam mit der Polizei und vielen anderen haben wir alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, damit Kölner und Besucher sicher und fröhlich den Start in die Session feiern können. Wir bitten alle Feiernden, aber auch Gewerbetreibenden, Rücksicht auf alle Mitmenschen zu nehmen und respektvoll mit deren Eigentum umzugehen. Nutzen Sie die aufgestellten Toiletten und Abfallbehältnisse, beschallen Sie Ihre Nachbarschaft nicht zu sehr und kümmern Sie sich um Mitmenschen, die Hilfe benötigen.
Jugendschutz
Wie bereits in den vergangenen Jahren werden Mitarbeitende des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und des Amtes für öffentliche Ordnung in den Tagen vor der Sessionseröffnung gemeinsam mit der Polizei Köln Einzelhandel und Gastronomie aufsuchen, um über das Jugendschutzgesetz und das Verkaufsverbot von Lachgas zu informieren. Jugendliche Mitarbeitende der Stadtverwaltung werden auch am 11. im 11. Testkäufe in Kiosken tätigen.
Gewerbetreibende, die Alkohol, Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sowie deren Behältnisse, E-Zigaretten, Shishas und deren Behältnisse oder Lachgas an Kinder und Jugendliche abgeben, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Für einen Erstverstoß werden Geldbußen zwischen € 200,00 und € 350,00 fällig; bei wiederholten Verstößen wird die Geldbuße in der Regel verdoppelt. Neben der Festsetzung von Bußgeldern riskieren Gewerbetreibende weitergehende ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Schließung des Geschäfts und der Prüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person.
Die Stadt Köln hat die Industrie- und Handelskammer Köln (IHK), den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und die IG-Gastro angeschrieben und darum gebeten, ihre Mitglieder auf die Bestimmungen zum Jugendschutz aufmerksam zu machen – nicht nur in den Karnevalshotspots wie Altstadt oder Zülpicher Straße, sondern stadtweit. Obwohl der Verkauf von Lachgas an Erwachsene nicht verboten ist, bittet die Stadt Köln Gewerbetreibende, den Verkauf einzustellen, um die Gesundheit der Feiernden nicht zu gefährden.
Jugendamt/Streetwork
Um feiernden Minderjährigen im Hotspot Kwartier Latäng unkomplizierte Hilfestellung zu gewährleisten und gefährdende Situationen frühzeitig abzuwenden, verstärkt das Amt für Kinder, Jugend und Familie seine Präsenz vor Ort.
Das Jugendamt wird im Hinblick auf den erweiterten Jugendschutz mit rund 40 zusätzlichen Mitarbeitern im Einsatz sein. Im Zentrum des Geschehens wird eine Anlaufstelle eingerichtet, die von 9.00 bis 23.00 Uhr als zentrale Anlaufstelle für minderjährige Feiernde dient. Diese Maßnahme erfolgt in enger Kooperation mit den Ordnungskräften, der Polizei und medizinischen Ersthelfern. Weitere Mitarbeitern werden von 10.30 bis 23.00 Uhr das medizinische Notfallversorgungszentrum (MVZ) der Feuerwehr unterstützen.
Das Streetwork-Team wird von 10.00 bis 20.00 Uhr in der Altstadt und im Kwartier Latäng inklusive Ringe und Aachener Weiher im Einsatz sein. Die Fachkräfte unterstützen die feiernden Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch das kostenlose Aushändigen von beispielsweise Wasser, kleinen Snacks und Taschentüchern. Zudem hilft das Team bei Orientierungslosigkeit oder anderen Nöten weiter, verständigt im Bedarfsfall die Sanitätsdienste und steht für diese als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Verwaltung bittet die Eltern von feiernden Kindern, ihre Kinder darauf hinzuweisen, daß ein freudvoller Karneval am besten gelingt, wenn man nicht durch übermäßigen Alkoholkonsum die Kontrolle verliert und ärztlicher Hilfe bedarf. Wichtig ist auch, daß Eltern für ihre Kinder im Notfall telefonisch erreichbar sind und ihre Kinder bei Bedarf abholen können.
Rettungsdienst: Unfallhilfsstellen und Notfallversorgungszentrum
Um den Feiernden eine schnelle und effiziente medizinische Hilfe zu gewährleisten, werden mehrere Unfallhilfsstellen im Bereich Kwartier Latäng und der Altstadt am Rheinufer betrieben. Im Bereich des Kwartier Latäng können diese am Rathenauplatz, Roonstraße, Dasselstraße, Hans-Meyer Weg, Luxemburger Straße und der Bachemer Straße bei medizinischen Problemen aufgesucht werden. Im Bereich der Altstadt gibt an der Frankenweft und am Leystapel, unterhalb der Deutzer Brücke, jeweils eine Unfallhilfsstelle – hierzu bitte die jeweilige Beschilderung beachten. Zur Entlastung der innerstädtischen Krankenhäuser betreibt die Feuerwehr Köln auch in diesem Jahr wieder ein Notfallversorgungszentrum (NVZ) im Berufskolleg Humboldtstraße. Hier werden Patienten, die nur temporär eine medizinische Betreuung bedürfen, durch Ärzte und Notfallsanitäter versorgt.
Parallel zu den Unfallhilfsstellen und der Inbetriebnahme des NVZ wird die Einsatzmittelvorhaltung von Rettungsdienstfahrzeugen massiv erhöht und eine temporäre Rettungsdienstwache im Innenstadtbereich in Betrieb genommen.
Glasverbotszone gilt auch im Grüngürtel
Um Verletzungen von Menschen und Tieren zu vermeiden und die Umwelt zu schonen, gilt erneut ein Glasverbot für den Inneren Grüngürtel zwischen Luxemburger und Aachener Straße. Die AWB stellen zusätzliche Glascontainer auf, damit Flaschen vorschriftsmäßig entsorgt werden können. Eine Karte weist auf die neue Glasverbotszone hin. Das Glasverbot gilt am 11. im 11. auf der Uniwiese und im Hiroshima-Nagasaki-Park von 8.00 bis 22.00 Uhr
Naturschutz
Der Naturschutzbeirat hat der Befreiung für die Uni-Wiese als Ausweichfläche für den 11. November 2025 gemäß § 67 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz am 7. Juli 2025 zugestimmt.
Um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, werden weiterhin notwendige Maßnahmen ergriffen:
- Verlegung von Bodenplatten
- Umzäunung wertvoller Flächen
- Glasverbot (Rechtsgrundlage Naturschutz)
Grünflächen
Die abgesperrten Flächen am Aachener Weiher und im Hiroshima-Nagasaki-Park werden deutlich erweitert. So reduzieren sich die Aufenthaltsflächen und im Bereich des Hiroshima-Nagasaki-Parks bleibt nur noch eine Durchlaufzone. Analog zur Reduzierung der Aufenthaltsflächen gibt es weniger Toiletten und Urinale im Bereich Aachener Weiher: zehn Toiletten und zehn Urinale.
Das Glasverbot gilt auch am 11. im 11. im Bereich der Grünanlagen Aachener Weiher/Hiroshima-Nagasaki-Park sowie Innerer Grüngürtel im Bereich der Universität. Im Kölner Stadtgebiet werden insgesamt 33 Glasbehälter mit je 1.100 Liter Fassungsvermögen aufgestellt, schwerpunktmäßig im Bereich der Feierzonen (Stichwort „Spaß ohne Glas“). Diese werden deutlich als Glasbehälter gekennzeichnet. Zusätzlich werden 770 Tonnen mit einem Fassungsvermögen von je 240 Litern aufgestellt. Diese sind hauptsächlich für Restmüll, aber auch Glas vorgesehen. Denn: Lieber Glas in der Tonne als Bruchglas auf der Wiese oder Straße – denn dies bedeutet Verletzungsgefahr und die Gefahr von Beschädigungen an Reifen von Rettungsfahrzeugen
Zugangsbegrenzung und Glasverbot im „Kwartier Latäng“ (Bereich Zülpicher Straße)
Zum Schutz der Anwohner und damit der Bereich nur so voll wird, dass Rettungseinsätze jederzeit möglich bleiben, wird die Stadt Köln das Viertel wie bereits in den vergangenen Jahren absperren. Eingänge für Feiernde befinden sich im Bereich der Unimensa und an der Roonstraße/Ecke Beethovenstraße. Die Heinsbergstraße zwischen Kyffhäuserstraße und Zülpicher Straße ist erneut passierbar. Für Anwohner, Gewerbetreibende und deren Beschäftigte sowie Karteninhaber von geschlossenen Gesellschaften wird es separate Eingänge geben. Anwohner erhalten mit einem Ausweisdokument, das ihre aktuelle Meldeadresse enthält, an allen Sperren Zugang. Ihnen wird aber empfohlen, den Zugang aus Richtung Unimensa zu meiden. Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten erhalten mit Zugangsbändern, die im Vorfeld von der Stadt Köln ausgegeben werden, Zugang. Gastronomen, die am 11. im 11. Veranstaltungen mit geschlossenen Gesellschaften durchführen, können ihre Eintrittskarten im Vorfeld beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln registrieren lassen, so daß ihre Gäste dann unter Vorlage der Eintrittskarte ebenfalls Zugang in das gesperrte Viertel erhalten.
Aus Sicherheitsgründen gilt auch im Kwartier Latäng ein Glasverbot. Flaschen oder andere Behältnisse aus Glas dürfen am 11. im 11. von 8.00 bis 8.00 Uhr des Folgetags nicht mitgeführt werden. Flascheninhalte können an den Sperren in Plastikbehältnisse umgefüllt werden. Insgesamt stellen die AWB 33 Glasbehälter mit einem Fassungsvermögen von je 1.100 Litern bereit. Nicht erlaubt ist zudem die Mitnahme von Musikboxen und sperrigen Gegenständen wie Handkarren und Klappstühlen.
Informationen zum Glasverbot sind unter https://stadt-koeln.de/artikel/07227/index.html abrufbar.
Für den Fall, daß zu viele Feiernde die Zülpicher Straße ansteuern sollten, hat die Stadt Köln auf der nahegelegenen Uniwiese eine im Gegensatz zu den Vorjahren weiter reduzierte Ausweichfläche eingerichtet, die Teil des Sperr- und Sicherheitskonzeptes zur Abwehr von Gefahren ist. Die Nutzung dieser Ausweichfläche erfolgt lediglich bei Bedarf. Alkohol wird nicht ausgeschenkt. Es stehen weiterhin kostenfreie Wassertheken der Rheinenergie AG zur Verfügung. Eine Musikbeschallung wird es nicht geben. Damit die Wiese geschützt wird, läßt die Stadt Köln sie von einer Fachfirma mit Platten abdecken und stellt ausreichend Müllbehälter und Toiletten bereit. Die Bereiche der Uniwiese, die nicht genutzt werden können oder sollen, werden abgesperrt.
Glasverbotszone Altstadt
In der Altstadt gilt am 11. im 11. wie üblich ein Glasverbot von 8.00 bis 8.00 Uhr des Folgetags. In der Südstadt wird von 8.00 bis 22.00 Uhr um einen freiwilligen Verzicht auf Glas gebeten.
Konsequentes Vorgehen des Ordnungsamtes
Rund 450 Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind im Einsatz, um auf der Straße, aber auch im Koordinierungsstab für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Etwa 1.200 Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsunternehmens unterstützen bedarfsorientiert die Arbeit des Ordnungsamtes und wurden von der Stadt Köln mit der Glas- und Einlaßkontrolle an den Zugängen und der Sicherung von Straßensperren beauftragt. Diese Sicherheitskräfte tragen Westen mit Nummern, die eine eindeutige Identifikation möglich machen.
Toiletten- und Müllkonzept
In den Hotspots wird die Stadt Köln rund 750 mobile Toiletten/Urinale aufstellen, davon rund 480 Toiletten im Kwartier Latäng. Die AWB werden an den Hotspots und entlang der Ausweichflächen 770 orangefarbene Eventtonnen mit 240 Litern sowie 33 Glascontainer mit je 1.100 Litern Fassungsvermögen aufstellen. Die Feiernden werden gebeten, von diesen Tonnen und Glascontainern Gebrauch zu machen und nichts neben die Tonnen zu stellen.
Hilfe bei sexualisierter Gewalt
EDELGARD ist am 11. im 11. von 10.00 bis 1.00 Uhr telefonisch unter +49 (0) 2 21 / 2 21-2 77 77 erreichbar. Zudem sind drei Info-Teams mit je zwei Beraterinnen unterwegs, die Mädchen, Frauen und queere Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, beraten und informieren. Weiterhin gibt es „EDELGARD schützt“-Orte. Diese sind unter http://edelgard.koeln/news/11-11 abrufbar.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter der Telefonnummer 116 016 immer rund um die Uhr erreichbar. Die Beratung ist mit Hilfe von Dolmetscherinnen in 18 Sprachen möglich, weitere Informationen können unter https://hilfetelefon.de/das-hilfetelefon abgerufen werden.
Verlorene Hausschlüssel & Co. im Fundbüro abholen
Wer etwas verloren oder gefunden hat, kann sich am Tag der Sessionseröffnung an das Fundbüro der Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, in Kalk wenden. Es ist am Dienstag, 11. November 2025, von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 geöffnet. Eine telefonische Auskunft ist über das Bürgertelefon +49 (0) 2 21 / 2 21-0 möglich. Nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises ist eine Herausgabe von Fundgegenständen möglich. Bei Abholung einer Fundsache durch Dritte ist zusätzlich die Vollmacht und die Kopie des Personalausweises der Verlierer nötig. Auch der Abholer muß einen gültigen Personalausweis vorlegen. Ein verlorenes Handy wird nur herausgegeben, wenn der Besitzer die IMEI-Nummer vorweisen kann. Diese steht auf den Kaufbelegen oder im Handy selbst.
Im Notfall kann man sich auch an die Polizei unter der Telefonnummer +49 (0) 2 21 / 2 29-0 wenden.
Weitere Informationen unter https://stadt-koeln.de/leben-in-koeln/fundbuero/index.html
Erhebliche Verkehrseinschränkungen
Um Gefahrensituationen zu vermeiden, Toiletten sowie notwendige Absperrungen zu positionieren und den Zügen und Veranstaltungen einen störungsfreien Ablauf zu garantieren, werden in Teilbereichen bereits ab dem 30. Oktober 2025 zahlreiche Halteverbote eingerichtet.
Die Stadt Köln appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, ihre Fahrzeuge außerhalb der gesperrten Bereiche zu parken und die Sonderbeschilderung frühzeitig zu beachten, da andernfalls Autos, aber auch im Weg stehende Zweiräder, abgeschleppt werden müssen.
Eine Übersicht über gesperrte Straßen ist abrufbar unter https://stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/verkehrskalender/
Weitere Informationen
- Karnevalseröffnung Altstadt: https://stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/verkehrskalender/stoerungen/10899/index.html
- Karnevalseröffnung – Zülpicher Viertel: https://stadt-koeln.de/leben-in koeln/verkehr/verkehrskalender/stoerungen/10900/index.html
Straßensperrungen im Kwartier Latäng
Die Roonstraße wird zwischen Beethovenstraße und Barbarossaplatz ab Montag, 10. November 2025, gegen 14.00 Uhr gesperrt. Darüber hinaus beginnt die Sperrung folgender Straßen im Kwartier Latäng am 11. November 2025 gegen 7.00 Uhr und wird voraussichtlich zwischen 2.00 und 4.00 Uhr des Folgetags aufgehoben:
- Zülpicher Straße zwischen Universitätsstraße und Zülpicher Platz
- Luxemburger Straße ab Barbarossaplatz in Fahrtrichtung stadtauswärts
- Hohenstaufenring zwischen Lindenstraße und Barbarossaplatz
- Rathenauplatz, Boisseréestraße, Görresstraße, Lochnerstraße, Meister-Gerhard-Straße, Heinsbergstraße, Kyffhäuserstraße, Hochstadenstraße, Dasselstraße, Moselstraße, Engelbertstraße (zwischen Roonstraße und Beethovenstraße), Zülpicher Wall, Meister-Ekkehart-Straße und Wilhelm-Waldeyer-Straße.
Je nach Andrang der Feiernden werden bei Bedarf im Laufe des Tages die Luxemburger Straße ab Universitätsstraße auch in Fahrtrichtung stadteinwärts sowie die Bachemer Straße/Lindenstraße in beide Fahrtrichtungen gesperrt.
Autofahrer sollten den gesamten Innenstadtbereich weiträumig umfahren beziehungsweise P+R-Plätze anfahren und den ÖPNV nutzen. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/verkehrskalender/
Einschränkungen im Bus- und Bahnverkehr
Das Sicherheits- und Sperrkonzept legt besonderen Wert darauf, den öffentlichen Personennahverkehr aufrechtzuerhalten. Dennoch wird es Einschränkungen geben. Die KVB-Linie 9 wird am 11. im 11. ab etwa 7.00 Uhr in beiden Fahrtrichtungen über die Aachener Straße und die Gürtelstrecke umgeleitet. Die KVB-Linien 12 und 15 fahren den üblichen Linienweg, wobei die Haltestelle „Zülpicher Platz“ ab etwa 9.00 Uhr nicht mehr angefahren wird. Die Stadtbahnlinie 18 wird von 8.30 bis 3.00 Uhr des Folgetags zwischen den Haltestellen „Weißhausstraße“ und „Barbarossaplatz“ getrennt.
Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen
Grundsätzlich gilt in der Kölner Innenstadt ein Fahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen. Weitere Informationen, auch zu Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot, sind unter Durchfahrtverbot für Lastkraftwagen in Köln – Stadt Köln abrufbar.
Sessionseröffnung 11.11. Kwartier Latäng PDF, 364 kb
Quelle: Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit