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Stadt Köln: Weiberfastnachtsbilanz des Ordnungsdienstes

Abends zahlreiche Einsätze wegen Lärmbeschwerden und Ansammlungen

Die Stadt Köln zieht zu Weiberfastnacht am gestrigen Donnerstag, 11. Februar 2021, eine gemischte Bilanz: Die überwiegende Mehrheit der Kölnerinnen und Kölner hat sich an die geltenden Corona-Regeln gehalten und pflichtbewußt auf ausgelassenes Feiern im Sinne des Infektionsschutzes verzichtet. Im Gegensatz zum ruhigen Verlauf des vergangenen Elften im Elften (11. November 2020) hatte der Ordnungsdienst der Stadt Köln aber deutlich mehr zu tun. Insgesamt wurden am gestrigen Tag 102 Einsätze durch die Einsatzkräfte gefahren, davon 80 Einsätze im Zeitraum zwischen ab 15.00 Uhr bis zum frühen Freitagmorgen, 12. Februar 2021.

Während die Lage bis 15.00 Uhr ruhig war und es kaum besondere Vorkommnisse gab, erreichten das Service-Telefon des Ordnungsdienstes (02 21/2 21-3 20 00) ab 15.00 Uhr zahlreiche Hinweise, Beschwerden und Meldungen über Ansammlungen im öffentlichen Raum sowie über Lärmbeschwerden durch Partys im privaten Raum. Bei letzteren wurden insgesamt 40 Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum (Allgemeinverfügung) festgestellt. Gegen 40 Personen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ihnen droht nun ein Bußgeld von je € 250,00.

Gemeinsam mit der Kölner Polizei hat der Ordnungsdienst ab 15.00 Uhr eine angemeldete Demonstration auf dem Neumarkt begleitet. Dabei stellten die städtischen Einsatzkräfte sechs Verstöße gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot sowie vier Verstöße gegen die Maskenpflicht-Auflage der Versammlung fest. Im Rahmen der Demonstration wurden zwei teilnehmende Personen als sogenannte Reichsbürger identifiziert. Dies meldeten die Ordnungskräfte dem Staatsschutz der Polizei Köln.

Der Einsatzleitstelle des Ordnungsdienstes wurde gegen 17.45 Uhr eine Karnevalsparty mit mindestens 50 Teilnehmern im Blücherpark gemeldet. Unterstützt durch die Kölner Polizei löste der Ordnungsdienst die Feier auf. Sie trafen rund 30 teils kostümierte Personen an. Gegen 29 Personen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet (CoronaSchVO NRW, Ansammlungs- und Kontaktverbot). Ihnen droht ein Bußgeld von € 250,00 pro Person. Die Veranstaltung wurde ersten Ermittlungen zufolge von einem Gewerbebetrieb durchgeführt.

Einsatzkräfte fanden in dem Betrieb alkoholische Getränke sowie Speisen, die verkauft wurden. Eine Kasse wurde ebenso entdeckt. Gegen die verantwortliche Person vor Ort wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Veranstaltungsverbot (CoronaSchVO NRW) und wegen des Verstoßes gegen das Alkoholverkaufsverbot (Allgemeinverfügung der Stadt Köln) eingeleitet.

Mehrere Beschwerden erreichten den Ordnungsdienst kurz vor 19.00 Uhr wegen des Hupens von Besuchern bei einem Konzert in einem Autokino. Einsatzkräfte sprachen mit dem Verantwortlichen vor Ort. Dieser wies das Publikum auf die Auflage hin, daß nicht gehupt werden darf. Bei einer erneuten Kontrolle gegen 20.20 Uhr nutzten die Besucher nun die Lichthupe. Bei der abschließenden Kontrolle gegen 22.00 Uhr wies der Veranstalter erneut per Leinwand darauf hin, daß nicht gehupt werden soll. Besucher hielten sich jedoch nicht an die Auflage. Ein entsprechender Bericht geht an die Fachabteilung für Sondernutzungen/Veranstaltungsservice, mögliche Konsequenzen werden geprüft.

Exemplarisch für Einsätze im privaten Raum seien hier folgende beschrieben: Kurz vor 21.00 Uhr wurde dem Ordnungsdienst Partylärm in einem Haus im Stadtteil Ehrenfeld gemeldet (Rochusstraße). Einsatzkräfte trafen acht Personen aus vier verschiedenen Haushalten an. Wie bereits oben geschrieben, erwartet diese Personen ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum. Gegen 22.30 Uhr wurde eine Party in Deutz (Tempelstraße) gemeldet. Bei Eintreffen des Ordnungsdienstes war laute Musik aus dem Haus hörbar. Drei Personen verließen eine Wohnung, unter ihren Jacken und Mänteln trugen die Personen Karnevalskostüme. Der Gastgeber öffnete den Einsatzkräften im Hasenkostüm samt Kölschglas in der Hand. Wie bereits oben geschrieben, erwartet  diese angetroffenen Personen ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum.

Kurz vor Mitternacht wurde der Ordnungsdienst auf mögliche Prostitution in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Innenstadt (Salierring) hingewiesen. Bereits in der Vergangenheit hatte es diesbezüglich dort Feststellungen gegeben. Offenbar wird die Wohnung über eine Internetplattform vermietet. Die Kräfte mußten lautstark klopfen und klingeln. In der Wohnung wurden drei Prostituierte und ein mutmaßlicher Freier mit mehr als € 1.000,00 Bargeld angetroffen. Die Indizien wurden fotografisch dokumentiert. Keine der vier Personen war vor Ort gemeldet. Zusätzlich zum Verfahren wegen Prostitution werden gegen die vier Personen Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum eingeleitet.

Folgende Feststellungen wurden insgesamt an Weiberfastnacht gemacht:

  •    6 x Verstoß in der Gastronomie (Außerhaus-Verkauf)
  •   1 x Verstoß Verzehrverbot 50 Meter
  • 40 x Verstoß Kontakt- und Ansammlungsverbot öffentlicher Raum (CoronaSchVO)
  • 40 x Verstoß Kontaktbeschränkung privater Raum (Allgemeinverfügung)
  • 58 x Verstoß gegen Maskenpflicht
  •    1 x Verstoß im Einzelhandel (Hygiene)
  •    1 x Verstoß Alkoholverkaufsverbot (Allgemeinverfügung)
  •    5 x Verstoß Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum (Allgemeinverfügung)
  • 11 x Verstoß Jugendschutz durch Minderjährige
  •    1 x Verstoß Veranstaltungsverbot
  • 10 x Verstoß Prostitution
  •    3 x Strafanzeige wegen Beleidigung
  • Mehrere Verwarngelder wegen Lärms beziehungsweise Störung der Nachtruhe (ausgelöst durch die Partys, bei denen mehrheitlich auch die Kontaktbeschränkungsverstöße im privaten Raum festgestellt wurden)

Quelle: Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit