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Stadt köln: Ordnungsverfügung für Anbieter von E-Scootern und Leihrädern

Fahrzeuge dürfen an Karneval in bestimmten Bereichen nicht angeboten oder abgestellt werden

Die Stadt Köln hat Anfang Februar Ordnungsverfügungen gegen die Anbieter von Mietfahrrädern und E-Scootern (Elektrorollern) erlassen. Danach ist von Weiberfastnacht (20. Februar 2020) bis einschließlich Rosenmontag (24. Februar 2020) in bestimmten Bereichen der Innenstadt das Anbieten und endgültige Abstellen von E-Scootern oder auch Leihfahrrädern nicht erlaubt. Durch die Ordnungsverfügung werden sie außerdem verpflichtet, von Nutzern in den Verbotsbereichen trotzdem abgestellte Scooter und Räder einzusammeln.

Damit will die Verwaltung Stolperfallen und Behinderungen vermeiden. Gerade in den stark frequentierten Bereichen achtet die Stadt aus Sicherheitsgründen auf freie Verkehrsflächen, auch für den schnellen Einsatz von Rettungskräften.

Darüber hinaus ist die Stadt Köln mit den Anbietern im Gespräch, während der Karnevalstage auch außerhalb der Verbotszonen freiwillig im gesamten Stadtgebiet auf das Bereitstellen von Mietfahrrädern und E-Scootern zu verzichten und abgestellte Fahrzeuge einzusammeln. So könnten sie vor allem Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol effektiv vorbeugen.

Die mit der Ordnungsverfügung definierten Verbotszonen sind im beigefügten Kartenmaterial dokumentiert. Hier werden die Anbieter verpflichtet, Leihräder und E-Scooter bis spätestens Weiberfastnacht, 20. Februar 2020 um 6.00 Uhr morgens zu entfernen und das Abstellen weiterer Fahrzeuge in diesen Bereichen in der Zeit von Weiberfastnacht, 20. Februar 2020, bis Rosenmontag, 24. Februar 2020 (durchgehend bis Mitternacht) zu unterbinden und eventuell dort abgestellte Fahrzeuge unverzüglich zu entfernen.

Verbotszonen Mietfahrräder Und E-roller Straßenkarneval 2020 PDF, 4318 kb

Quelle Text: Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Grafik E-Roller: https://www.stadt-koeln.de/img/responsive/bilder-aalles-redaktion-mainslider-16_9e-tretroller_karneval_1024.jpg