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Stadt Köln: Fahrverbot für Lastkraftwagen am 11. im 11.

Wie bereits zu Karneval dieses Jahres wird anlässlich der Sessionseröffnung am 11. November 2019 (11. im 11. 2019) für die Kölner Innenstadt ein Lkw-Fahrverbot verhängt. Die Stadtverwaltung Köln hat diese Maßnahme gemeinsam mit der Polizei abgestimmt, um die Sicherheit der Feiernden zu erhöhen.

Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen sowie Lastkraftwagen mit Anhängern bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und ist gültig von Montag, 11. November 2019, 10.00 Uhr bis Dienstag, 12. November 2019, 2.00 Uhr.

Es erfaßt den Bereich innerhalb folgender Straßen:

Schönhauser Straße – Verlängerung Marktstraße – Verlängerung Bischofsweg – Am Vorgebirgstor – Verlängerung Pohligstraße – Verlängerung Weißhausstraße – Verlängerung Universitätsstraße – Verlängerung Innere Kanalstraße – Verlängerung Auffahrt Zoobrücke – einschließlich Rheinuferstraße.

Die Einfahrt in den Bereich ist über die Deutzer Brücke und Severinsbrücke nicht möglich. Die aufgeführten Straßen selbst sind bis auf die Rheinuferstraße von dem Fahrverbot nicht erfasst. Die ausgeschilderte Zufahrt zum Großmarkt bleibt frei.

Lkw-Fahrverbot am 11. November 2019 – Anordnung PDF, 19401 kb

Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot können Sie bis spätestens Freitag, 8. November 2019, 12.00 Uhr beantragen, beim

Amt für öffentliche Ordnung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Den entsprechenden Antragsvordruck mit Hinweisen und Erläuterungen können Sie herunterladen, oder per Telefax unter +49 (0) 2 21/2 21-2 61 30 oder telefonisch unter +49 (0) 2 21/2 21-2 63 35 anfordern.

Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot für Lastkraftwagen in der Innenstadt am 11. November 2019

Quelle und Grafik: Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit