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Straßenkarneval in Köln – Mehr Spaß ohne Glas

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen, Benutzen und der Verkauf von Glas und Glasflaschen an einigen Karnevalstagen sowie am „Elften im Elften“ im Bereich der Altstadt und im Zülpicher Viertel verboten.

Das Glasverbot in der Altstadt gilt jedes Jahr:

  • Weiberfastnacht von 8.00 Uhr bis Karnevalsfreitag 8.00 Uhr
  • Karnevalssamstag von 18.00 Uhr bis Karnevalssonntag 8.00 Uhr
  • 11. November („Elfter im Elften“) von 8.00 Uhr bis 12. November 8.00 Uhr

Das Glasverbot im Zülpicher Viertel gilt jedes Jahr:

  • Weiberfastnacht von 8.00 Uhr bis Karnevalsfreitag 8.00 Uhr
  • Karnevalssamstag von 15.00 Uhr bis Karnevalssonntag 8.00 Uhr
  • Rosenmontag von 15.00 Uhr bis Karnevalsdienstag 8.00 Uhr
  • 11. November („Elfter im Elften“) von 8.00 Uhr bis 12. November 8.00 Uhr

Wo genau gilt das Glasverbot?

Die Verbotszone Altstadt erstreckt sich im Norden von der Hohenzollernbrücke bis zur KVB-Haltestelle „Heumarkt“ und der Rampe zur Deutzer Brücke im Süden. Sie wird im Osten vom Rheinufer und im Westen von den Straßen Kleine Sandkaul, Quatermarkt (eingeschlossen), Unter Goldschmied, Am Hof, Kurt-Hackenberg-Platz und Am Domhof begrenzt.

Die Verbotszone Zülpicher Viertel erstreckt sich im Norden von der Roonstraße und dem Zülpicher Platz bis hin zur Kyffhäuser Straße im Süden. Sie ist im Westen von der Meister-Gerhard-Straße sowie dem Rathenauplatz begrenzt und im Osten vom Barbarossaplatz, der Roonstraße, dem Zülpicher Platz und dem Hohenstaufenring.

Quelle: Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit